Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

für die Energiewirtschaft

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Der "Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) für die Energiewirtschaft" unterstützt Energieunternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er orientiert sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), einem branchenübergreifenden Standard mit 20 Kriterien und 28 Indikatoren, zu denen Unternehmen berichten sollen.

Seit 2017 sind viele Unternehmen zu einem CSR-Bericht verpflichtet. Grundlage ist das sogenannte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz („Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“), das auf Grundlage einer entsprechenden EU-Richtlinie entstanden ist. 

Für die Mehrheit der deutschen Energieversorger ist ein CSR-Bericht bisher zwar nicht verpflichtend. Dennoch wird die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen auch für sie immer wichtiger: Privatkunden fragen inzwischen genau nach, wie ihr Anbieter Strom und Wärme erzeugt. Geschäftspartner benötigen Kennzahlen ihres Energieversorgers für die eigene nichtfinanzielle Berichterstattung. Kommunen berücksichtigen das Thema Nachhaltigkeit immer stärker bei der Neuvergabe von Konzessionen. Und für nationale und europäische Förderprogramme wird das Thema Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Kriterium.

Der Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) für die Energiewirtschaft unterstützt Energieunternehmen mit konkreten Tipps und Anleitungen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Themen wie Sozialstandards, Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen, Bekämpfung von Korruption und Achtung der Menschenrechte. Dank praxisbezogener Tipps können auch kleinere Unternehmen Nachhaltigkeit in ihrer Unternehmensstrategie berücksichtigen und ihr Management gezielt darauf ausrichten. 

Der Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) für die Energiewirtschaft wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gemeinsam mit folgenden Stadtwerken erarbeitet: Energieversorgung Oberhausen, Leipziger Gruppe, Stadtwerke Hamm, Stadtwerke Köln, Stadtwerke Magdeburg, Stadtwerke Osnabrück, Trianel, Gelsenwasser sowie Überlandwerk Groß-Gerau.

Grundlage des Leitfadens ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), ein branchenübergreifender Standard für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen, der seit 2011 von Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform kostenlos genutzt werden kann. Er besteht aus 20 Kriterien und 28 Indikatoren, zu denen Unternehmen berichten sollen.

Der DNK ist weltweit anwendbar, da er auf internationalen Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, dem Global Compact und etablierten Berichtsstandards aufsetzt. Bislang haben 362 Unternehmen eine oder mehrere Entsprechenserklärungen in der zentralen DNK-Datenbank veröffentlicht, davon 121 KMU (unter 250 Mitarbeitende).

Broschüre, 106 Seiten
ISBN-Nr.: 978-3-87750-912-8

  • Vorwort 
  • Einführung 
  • Die wesentlichen Themen der kommunalen Energiewirtschaft 
  • Indikatorenset für die Energiewirtschaft 
  • Die 20 Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex 
    • Kriterien 1 – 10: Nachhaltigkeitskonzept 
      • KRITERIEN 1 – 4 ZU STRATEGIE 
        • Kriterium 1: Strategische Analyse und Maßnahmen 
        • Kriterium 2: Wesentlichkeit 
        • Kriterium 3: Ziele
        • Kriterium 4: Tiefe der Wertschöpfungskette 
      • KRITERIEN 5 – 10 ZU PROZESSMANAGEMENT 
        • Kriterium 5: Verantwortung 
        • Kriterium 6: Regeln und Prozesse 
        • Kriterium 7: Kontrolle 
        • Kriterium 8: Anreizsysteme 
        • Kriterium 9: Beteiligung von Anspruchsgruppen 
        • Kriterium 10: Innovations- und Produktmanagement 
    • Kriterien 11–20: Nachhaltigkeitsaspekte
      • KRITERIEN 11 – 13 ZU UMWELTBELANGEN
        • Kriterium 11: Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen
        • Kriterium 12: Ressourcenmanagement
        • Kriterium 13: Klimarelevante Emissionen
      • KRITERIEN 14 – 20 ZU GESELLSCHAFT
        • Kriterien 14 – 16 zu Arbeitnehmerbelangen 
          • Kriterium 14: Arbeitnehmerrechte 
          • Kriterium 15: Chancengerechtigkeit 
          • Kriterium 16: Qualifizierung 
        • Kriterium 17 zu Menschenrechten
          • Kriterium 17: Menschenrechte
        • Kriterium 18 zu Soziales / Gemeinwesen 
          • Kriterium 18: Gemeinwesen
        • Kriterium 19 - 20 zu Compliance
          • Kriterium 19: Politische Einflussnahme
          • Kriterium 20: Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
  • Glossar 
  • Abkürzungsverzeichnis