Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien

Rechtliche Untersuchung eines Umsetzungsmodells für Deutschland

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Das Gutachten liefert eine klare fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Es zeigt auf, wie die bewährten kommunalen und gemeinnützigen Strukturen erhalten und gestärkt werden können und wie Hersteller künftig stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden müssen, um die Textilsammlung in Deutschland dauerhaft stabil und zukunftsfest aufzustellen.

Auf den 52 Seiten der Publikation wird eine klare fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie geliefert. Das Gutachten wurde von Rechtsanwältin Prof. Dr. Angela Dageförde (DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter (Dolde Mayen & Partner) erstellt und zeigt auf, wie die bewährten kommunalen und gemeinnützigen Strukturen erhalten und gestärkt werden können und wie Hersteller künftig stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden müssen, um die Textilsammlung in Deutschland dauerhaft stabil und zukunftsfest aufzustellen.

Nur die Kommunen können sicherstellen, dass Alttextilien tatsächlich im Kreislauf bleiben, hochwertig sortiert werden und Wiederverwendung Vorrang hat. Sie verfügen über erfahrene Fachkräfte, etablierte Sortierstrukturen und ein dichtes Netz an Sammelstellen. Gleichzeitig steht das System wirtschaftlich massiv unter Druck: Die Märkte für Alttextilien sind eingebrochen, weil immer größere Mengen minderwertiger Fast Fashion Ware anfallen, die kaum verwertbar ist. Die bisherigen Erlöse reichen nicht mehr aus, um die Sammlung zu finanzieren. Organisatorisch funktioniert das System also gut – finanziell jedoch nicht mehr.

1. Auflage Januar 2026,
52 Seiten, broschiert
ISBN-Nr.: 978-3-87750-946-3

Abkürzungsverzeichnis 5
Einleitung 8
Wesentliche Inhalte der neuen Abfallrahmenrichtlinie 10

  • I. Überblick 11
  • II. Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien (Art. 22a AbfRRL) 13
    • 1. Art. 22a Abs. 1, 2 AbfRRL 13
    • 2. Art. 3 Nr. 4b AbfRRL 13
    • 3. Art. 22a Abs. 3 AbfRRL 13
    • 4. Art. 22a Abs. 1 AbfRRL i. V. m. Art. 8 AbfRRL 13
    • 5. Art. 22a Abs. 1 AbfRRL i. V. m. Art. 8a AbfRRL 14
    • 6. Art. 22a Abs. 6 AbfRRL 16
    • 7. Art. 22a Abs. 7 AbfRRL, Art. 8a Abs. 6 AbfRRL 16
    • 8. Art. 22a Abs. 8 bis 11 AbfRRL 17
    • 9. Art. 22a Abs. 12 AbfRRL 19
    • 10. Art. 22a Abs. 14 AbfRRL 19
    • 11. Art. 22a Abs. 13 und Abs. 15 bis 17 AbfRRL 19
  • III. Nationales Herstellerregister, Art. 22b AbfRRL 19
  • IV. Organisationen für Herstellerverantwortung, Art. 22c AbfRRL 19
    • 1. Art. 22c Abs. 1 AbfRRL 19
    • 2. Art. 22c Abs. 2 und Abs. 3 AbfRRL 20
    • 3. Art. 22c Abs. 5, 6 und Abs. 7 AbfRRL 20
    • 4. Art. 22c Abs. 8 und Abs. 9 AbfRRL 21
    • 5. Art. 22c Abs. 10 AbfRRL 23
    • 6. Art. 22c Abs. 11 AbfRRL 24
    • 7. Art. 22c Abs. 12 und Abs. 13 AbfRRL 25
    • 8. Art. 22c Abs. 14 AbfRRL 25
    • 9. Art. 22c Abs. 16 AbfRRL 26
    • 10. Art. 22c Abs. 17, Abs. 18 und Abs. 20 AbfRRL 26
    • 11. Art. 22c Abs. 19 AbfRRL 26
  • V. Abbildung: EPR-System nach der AbfRRL 27

Bereits bestehende EPR-Instrumente in Deutschland 28

  • I. Überblick 29
  • II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025/40 30
  • III. Batterierecht 32
  • IV. ElektroG 34
  • V. EWKFondsG 34
  • VI. Schlussfolgerungen aus den bestehenden EPR-Systemen 35

Vorschlag zur Umsetzung der AbfRRL in Deutschland 36

  • I. Vorbemerkung und Überblick 37
  • II. Unionsrechtlich zwingende Vorgaben und Umsetzungs-Spielräume 38
    • 1. Einbindung der PRO 38
    • 2. Einrichtung des Systems der getrennten Abfallsammlung 39
    • 3. Weitere Sammelsysteme 39
    • 4. Sozialwirtschaftliche Einrichtung (SEE) 40
    • 5. Einbindung der örE 41
    • 6. Fazit 42
  • III. Die Getrenntsammlungspflicht der örE aus dem Kreiswirtschaftsgesetz kann auch die Grundlage der neuen Herstellerverantwortung bilden 42
  • IV. Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung in der AbfRRL 44
    • 1. Systemverantwortung der PROs 44
    • 2. Sammlung durch die örE 44
  • V. Privilegierung der SEE 45
  • VI. Kostenübernahme durch die PROs 45
  • VII. Übergabe der gesammelten Textilabfälle an die PROs und Verwertung 46
  • VIII. Behördliches Herstellerregister 47

Zusammenfassung 49