Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Bitte treffen Sie ihre Auswahl
Das Gutachten liefert eine klare fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Es zeigt auf, wie die bewährten kommunalen und gemeinnützigen Strukturen erhalten und gestärkt werden können und wie Hersteller künftig stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden müssen, um die Textilsammlung in Deutschland dauerhaft stabil und zukunftsfest aufzustellen.
Auf den 52 Seiten der Publikation wird eine klare fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie geliefert. Das Gutachten wurde von Rechtsanwältin Prof. Dr. Angela Dageförde (DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter (Dolde Mayen & Partner) erstellt und zeigt auf, wie die bewährten kommunalen und gemeinnützigen Strukturen erhalten und gestärkt werden können und wie Hersteller künftig stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden müssen, um die Textilsammlung in Deutschland dauerhaft stabil und zukunftsfest aufzustellen.
Nur die Kommunen können sicherstellen, dass Alttextilien tatsächlich im Kreislauf bleiben, hochwertig sortiert werden und Wiederverwendung Vorrang hat. Sie verfügen über erfahrene Fachkräfte, etablierte Sortierstrukturen und ein dichtes Netz an Sammelstellen. Gleichzeitig steht das System wirtschaftlich massiv unter Druck: Die Märkte für Alttextilien sind eingebrochen, weil immer größere Mengen minderwertiger Fast Fashion Ware anfallen, die kaum verwertbar ist. Die bisherigen Erlöse reichen nicht mehr aus, um die Sammlung zu finanzieren. Organisatorisch funktioniert das System also gut – finanziell jedoch nicht mehr.
1. Auflage Januar 2026,
52 Seiten, broschiert
ISBN-Nr.: 978-3-87750-946-3

