Der Einwegkunststofffonds

Eine Handlungshilfe für kommunale Entsorgungsbetriebe

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Diese Handlungshilfe für kommunale Entsorgungsbetriebe unterstützt Sie eingehend bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes.

Ab 2024 sind Hersteller von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) hierfür den Einwegkunststofffonds (EWKFonds). Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Sonderabgaben richtet das Umweltbundesamt derzeit die digitale Plattform DIVID ein. Eine erste Zahlung der Einwegkunststoffabgabe erfolgt erst im Jahr 2025. Die Zahlungen werden dabei auf Grundlage der im Jahr 2024 in Umlauf gebrachten Einwegkunststoffprodukte geleistet. In den Folgejahren erfolgt die Zahlung dann weiterhin jährlich und jeweils für das Vorjahr. 

Um Sie eingehend bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes zu unterstützen, haben wir die Infoschrift 112 Der Einwegkunststofffonds - eine Handlungshilfe für kommunale Entsorgungsbetriebe als Arbeitshilfe für Sie vorbereitet. Sie finden hier alle relevanten Informationen in Form von Einzelkommentierungen zur Funktionsweise des Einwegkunststofffonds, zum Registrierungsverfahren, zum Verfahren der Leistungsmeldungen und zum Einsatz der Mittel, die künftig aus dem Einwegkunststofffonds ausgezahlt werden. 

Broschüre, 56 Seiten
ISBN-Nr.: 978-3-87750-943-2

  • 1 Einleitung 4
  • 02 Die Funktionsweise des Einwegkunststofffonds 5
    • Für die Leistungen innerorts 6
    • Für die Leistungen außerort 6
  • 03 Das Registrierungsverfahren 7
    • Überblick 7
    • Europarechtlicher Hintergrund und Normentwicklung 8
    • Einzelkommentierung 9
    • § 15 Registrierung der Anspruchsberechtigten 10
    • § 16 Register der Anspruchsberechtigten 20
    • Überblick 20
    • Europarechtlicher Hintergrund und Normentwicklung 20
    • Einzelkommentierung 21
  • 04 Das Verfahren der Leistungsmeldungen 22
    • Überblick 22
    • § 17 Jährliche Meldung der Anspruchsberechtigten 23
    • Europarechtlicher Hintergrund und Normentwicklung 24
    • Einzelkommentierung 25
  • 05 Die kommunale Mittelverwendung 32
    • Keine weitergehende bundesgesetzliche Zweckbindung 32
    • Unterschiedlicher Periodenbezug von Gebührenkalkulation und Kostenerstattung aus dem Einwegkunststofffonds 32
    • Behandlung der Auszahlungen aus dem Einwegkunststofffonds 33
    • Kommunale Handlungsoptionen 33
  • Anhang 35
    • Musterformulare
    • Themenpapier „Leistungsmeldung nach § 17 Absatz 1 EWKFondsG“