Die kommunale Sammlung von Altkleidern
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Durch die neue Vorgabe der Getrennterfassung sehen sich viele Kommunen veranlasst, ihre Systeme zur Sammlung von Alttextilien einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Diese Publikation gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation, erörtert, welche Möglichkeiten der örE hat, nimmt mögliche Herausforderungen in den Fokus und legt dar, was in den kommenden Jahren zu tun ist, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRahmenRiLi) ab 01.01.2025 eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vor, so wie sie bereits für Glas, Papier oder Bioabfälle gilt. Ab diesem Datum sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger daher zur getrennten Erfassung von „Textilabfällen“ verpflichtet (§ 20 Abs. 2 Ziffer 6). Sie gilt in diesem Zusammenhang für die in den privaten Haushaltungen anfallenden, überlassungspflichtigen Textilabfälle.
Durch diese neue Vorgabe der Getrennterfassung sehen sich viele Kommunen veranlasst, ihre Systeme zur Sammlung der Alttextilien einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Dabei stehen die Gewährleistung der hochwertigen Verwertung einer möglichst großen Menge von Alttextilien sowie eine für Bürgerinnen und Bürger attraktive Getrennterfassung des Stoffstroms im Mittelpunkt. Es kann sich auch die Frage stellen, inwieweit gemeinnützige Sammlungen Teil des geschützten öffentlichen Entsorgungssystems sein können und was bei Kooperationen zwischen örE und gemeinnützigen Trägern beachtet werden muss. Zudem gilt es zu prüfen, wer unter welchen Voraussetzungen zur Aufstellung von Sammelcontainern im öffentlichen Straßenland berechtigt ist.
3. Auflage Juli 2024, 56 Seiten, broschiert
ISBN-Nr.: 978-3-87750-944-9